MSc Michèle Widler
Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Telefon: +41 77 408 91 00
E-Mail: michele.widler@hin.ch
Ich bin momentan im Mutterschaftsurlaub, bei Fragen wenden Sie sich bitte an meine Stellvertretung Esther Küng
esther.kueng@fsp-hin.ch oder an meine Praxiskolleginnen.
Wie ich arbeite
Aufgrund besonderer Persönlichkeitsmerkmale oder belastenden Situationen können Kinder und Jugendliche Probleme in der Bewältigung des Alltags, der schulischen Anforderungen oder Gestaltung ihrer Beziehungen zeigen. Eine Psychotherapie kann den weiteren Entwicklungsverlauf unterstützen. Auf der Grundlage meiner kognitiv-verhaltenstherapeutischen Ausbildung biete ich individuelle Psychotherapien für Kinder und Jugendliche an. Die Eltern werden dabei in der Regel miteinbezogen und gemeinsam wird geprüft, welches Setting Ihr Kind und Ihre Familie optimal unterstützt. Gespräche können in deutscher oder englischer Sprache geführt werden.
Praxisschwerpunkte
Psychotherapie und Beratung für Kinder und Jugendliche
-
Behandlungsschwerpunkte: Depressionen, Ängste, Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen, Umgang mit chronischen Krankheiten, Begleitung Kinder körperlich und psychisch kranker Eltern, Trauerbegleitung Kinder und Jugendliche
-
Elternberatung
Aus- und Weiterbildungen
2013: Master of Advanced Studies in Psychotherapie (Schwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie), Universität Basel, Abschluss 2017
2012: Master in Klinischer Psychologie und Neurowissenschaften, Universität Basel
Psychologische Berufstätigkeit
Seit 2020: Psychotherapeutin, Pädiatrisches Palliative Care Team, Universitäres Kinderspital beider Basel, UKBB
Seit 2018: selbstständige Praxistätigkeit Praxis für Psychotherapie am Blumenrain, Basel
Seit 2016: Psychologin, Psychoonkologische Praxis der Krebsliga Zürich
2015 – 2020: Psychologin, Kinderspital Zürich
2014 – 2015: Psychologin, Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland
2013 – 2014: Assistenzpsychologin, Kinderspital Zürich
2011 – 2012: Psychologin, Schulpsychologischer Dienst, Kanton Solothurn
Gruppenangebote
Seit 2017: Leitung des Kindernachmittags der Krebsliga Zürich und der Krebsliga beider Basel:
«Prof. Dr. Luitschi geht auf Entdeckungsreise». Ein Projekt für Kinder aus krebsbetroffenen Familien
Lehrtätigkeit
Seit 2020: Referentin, Psychoonkologie Krebsliga Schweiz, Bern
Seit 2019: Referentin, Postgraduale Studiengänge in Psychotherapie, Universität Basel
Seit 2016: Referentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Modul für Soziale Arbeit
Mitgliedschaften
-
Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
-
Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel (VPB)
Tarif
Grundversicherung
Die psychotherapeutischen Leistungen werden seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen. Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen, die vor dem Erstgespräch ausgestellt werden muss. Eine Verlängerung um weitere 15 Stunden kann nach Absprache mit dem Arzt, der Ärztin und neuer Verordnung erfolgen. Bei Bedarf sind längere Therapien möglich, was von einem Facharzt oder einer Fachärztin mit beurteilt werden muss und durch die Vertrauensärzte der Versicherung weiter begutachtet wird.
> Download PDF Verordnung
Selbstzahlung
Selbstzahlungen sind möglich.
Das Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 170.-
Erst-, Familien-, Elterngespräche dauern in der Regel 75 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 255.–
Zudem können zusätzliche Kosten für testdiagnostische Abklärungen, Testauswertung, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte (werden bei Bedarf erstellt) und andere Mehraufwendungen (z. B. Anfahrtszeiten bei externen Gesprächen) anfallen. Die Berechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt entsprechend einer regulären Sitzung.
Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie (bis 20. Geburtstag) bei der IV beantragt werden.
Unfallversicherung
Besteht ein psychisches Leiden als Folge eines Unfalls, kann bei der Unfallversicherung die Kostenübernahme beantragt werden.
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.– privat in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz privat verrechnet.