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MSc Stephanie Miller

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP

Telefon: +41 78 694 10 89

E-Mail: stephanie.miller@hin.ch

Wie ich arbeite

Wichtig bei meiner Arbeit ist mir zu Beginn der Behandlung eine sorgfältige Diagnostik, welche als Grundlage für eine individuell angepasste Therapie dient. Zudem stellt der Einbezug des Systems, sowohl der Familie als auch gegebenenfalls der Schule, einen wichtigen Behandlungsbaustein dar. Mit meinem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Hintergrund ist es mir zudem wichtig, den Patienten Werkzeuge an die Hand zu geben, um wieder besser in ihrem Alltag zurechtzukommen. Ich arbeite lösungs- und ressourcenorientiert und richte mich nach den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Schwerpunkte

  • Psychotherapie und Beratung für Kinder und Jugendliche

  • Behandlungsschwerpunkte: Aufmerksamkeitsstörung (AD(H)S), Depressionen, Ängste, Zwangsstörungen, Essstörungen, Störungen der Impulskontrolle und Emotionsregulation

  • Umfassende Testdiagnostik, Leistungsdiagnostik

Aus- und Weiterbildungen

2018 Master of Advanced Studies in Psychotherapie mit kognitiv-behavioralem Schwerpunkt (unter spezieller Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen), Universität Basel

2012 Master in Klinischer Psychologie und Neurowissenschaften, Universität Basel

Psychologische Berufstätigkeit

Seit 2017:  selbstständige Praxistätigkeit Praxis für Psychotherapie am Blumenrain, Basel

2017 – 2018:  Psychologin, Zentrum für Frühförderung

2013 – 2017:  Psychologin, Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland

Lehrtätigkeit

 

Seit 2021:  Referentin, Postgraduale Studiengänge in Psychotherapie, Universität Basel

Mitgliedschaften 

 

  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)

  • Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel (VPB)

Tarif

 

Grundversicherung
Die psychotherapeutischen Leistungen werden seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen. Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen, die vor dem Erstgespräch ausgestellt werden muss. Eine Verlängerung um weitere 15 Stunden kann nach Absprache mit dem Arzt, der Ärztin und neuer Verordnung erfolgen. Bei Bedarf sind längere Therapien möglich, was von einem Facharzt oder einer Fachärztin mit beurteilt werden muss und durch die Vertrauensärzte der Versicherung weiter begutachtet wird.
> Download PDF Verordnung

 

Selbstzahlung
Selbstzahlungen sind möglich.
Das Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 170.-
Erst-, Familien-, Elterngespräche dauern in der Regel 75 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 255.–
Zudem können zusätzliche Kosten für testdiagnostische Abklärungen, Testauswertung, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte (werden bei Bedarf erstellt) und andere Mehraufwendungen (z. B. Anfahrtszeiten bei externen Gesprächen) anfallen. Die Berechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt entsprechend einer regulären Sitzung.

 

Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie (bis 20. Geburtstag) bei der IV beantragt werden.

 

Unfallversicherung
Besteht ein psychisches Leiden als Folge eines Unfalls, kann bei der Unfallversicherung die Kostenübernahme beantragt werden.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.– privat in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz privat verrechnet.

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