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Lic. phil. Martina Capeder

 

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP

Telefon: +41 79 836 47 90

E-Mail: martina.capeder@fsp-hin.ch

Wie ich arbeite

Ich unterstütze und begleite Jugendliche und junge Erwachsene bei auftretenden Schwierigkeiten und in belasteten Situationen. Dabei arbeite ich lösungs- und ressourcenorientiert und stütze mich auf die Methoden der systemischen Therapie sowie der kognitiven Verhaltenstherapie. Es ist mir in meiner Arbeit sehr wichtig, zu meinen Patienten eine wertschätzende, einfühlende und vertrauensvolle Beziehung aufzubauen.

Schwerpunkte

 

Psychotherapie für Jugendliche und junge Erwachsene

​Meine Schwerpunkte liegen in der Behandlung von Depressionen, Schlafstörungen, Ängsten, Aufmerksamkeitsstörungen, Störungen der Impulskontrolle und Emotionsregulation, Anpassungsstörungen, Pubertätskrisen sowie Lern- und Leistungsblockaden.

Elternberatung

Abklärung/Diagnostik

  • Schulpsychologische Standortbestimmung

  • Abklärung des allgemeinen kognitiven Leistungsvermögens und von Teilleistungsstörungen

  • Abklärung und Beratung bei Einschulungsfragen

  • Lernstörungsabklärungen (Legasthenie/Dyskalkulie/kombinierte Lernstörung)

Aus- und Weiterbildungen

 

Seit 2018:  Fachtitel als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
2009
:  Ausbildung für Systemische Therapie ZSB Bern
2003
:  Lizentiat Uni Bern

Psychologische Berufstätigkeit

Seit 2021:  selbständige Praxistätigkeit
Seit 2005:  Psychologin Schulpsychologischer Dienst BS
2004 – 2005:  Psychologin Schulpsychologischer Dienst AG
2003 – 2004:  Psychologin Schulpsychologischer Dienst BS

Mitgliedschaften 

 

  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)

  • Verband der Psychologinnen und Psychologen beider Basel (PPB)

  • Schweizerische Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie SKJP

Tarif

 

Grundversicherung
Die psychotherapeutischen Leistungen werden seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen. Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen, die vor dem Erstgespräch ausgestellt werden muss. Eine Verlängerung um weitere 15 Stunden kann nach Absprache mit dem Arzt, der Ärztin und neuer Verordnung erfolgen. Bei Bedarf sind längere Therapien möglich, was von einem Facharzt oder einer Fachärztin mit beurteilt werden muss und durch die Vertrauensärzte der Versicherung weiter begutachtet wird.
> Download PDF Verordnung

 

Selbstzahlung
Selbstzahlungen sind möglich.
Das Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 170.
Erst-, Familien-, Elterngespräche dauern in der Regel 75 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 255.–
Zudem können zusätzliche Kosten für testdiagnostische Abklärungen, Testauswertung, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte (werden bei Bedarf erstellt) und andere Mehraufwendungen (z. B. Anfahrtszeiten bei externen Gesprächen) anfallen. Die Berechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt entsprechend einer regulären Sitzung.

 

Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie (bis 20. Geburtstag) bei der IV beantragt werden.

 

Unfallversicherung
Besteht ein psychisches Leiden als Folge eines Unfalls, kann bei der Unfallversicherung die Kostenübernahme beantragt werden.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.– privat in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz privat verrechnet.

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