Lic. phil. Andrea Burger
Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Telefon: +41 78 676 77 94
E-Mail: andrea.burger@fsp-hin.ch
Wie ich arbeite
Auf der Basis meiner psychotherapeutischen Fachkompetenz unterstütze und begleite ich Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen bei auftretenden Schwierigkeiten und in belasteten Situationen lösungs- und ressourcenorientiert. Dabei stütze ich mich auf die Methoden der psychoanalytisch psychotherapeutischen Therapie und der systemischen Therapie. Je nach Bedürfnis und Möglichkeit biete ich Gespräche im Einzelsetting und/oder mit der Familie an. Bei Bedarf ist auch eine Zusammenarbeit mit den involvierten Bezugssystemen möglich. Gespräche und Therapien können in deutscher, englischer und italienischer Sprache durchgeführt werden.
Schwerpunkte
1. Psychotherapie und psychologische Beratung für Kinder, Jugendliche und Adoleszente.
Behandlungsschwerpunkte
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Depressionen und Lustlosigkeit; Angststörungen; Ticstörungen, Anpassungsstörungen (u. a. nach Trennung/Scheidung; Adoption), Entwicklungskrisen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen
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Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADS/ADHS); Schulabsentismus; Mobbing; Lern- und Leistungsblockaden
2. Familien- und Erziehungsberatung
3. Abklärung/Diagnostik
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Entwicklungspsychologische Standortbestimmungen
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Abklärung von Entwicklungsfragen
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Abklärung bei Verhaltensauffälligkeiten
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Psychodiagnostik bei Verdacht auf Depressionen, bei Ängsten, Zwängen und Persönlichkeitsstörungen
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Schulpsychologische Standortbestimmung
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Abklärung des allgemeinen kognitiven Leistungsvermögens (Potenzial), u.a. weit überdurchschnittliche Begabung, Teilleistungsstörungen
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Abklärung und Beratung von Einschulungsfragen
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Lernstörungsabklärungen (Legasthenie/Dyskalkulie/Kombinierte Lernstörung)
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Mobbing
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Prüfungsängste
Aus- und Weiterbildungen
1993: Lizentiat Universität Zürich
2000: Ausbildung für systemische Therapie Meilen/ZH
2009: Nachdiplomstudium: Psychoanalytische Psychotherapie für Kinder und Jugendliche / Dieter Bürgin / Universität Basel
Seit 2012: Fachtitel 'Fachpsychologin für Psychotherapie'
Psychologische Berufstätigkeit
1994 – 1996: Postgraduiertenpsychologin Kinder-und Jugendpsychiatrie BL und SO
Seit 1997: Konzeption, Aufbau und Führung eines niederschwelligen Beratungsangebot an den Gymnasien BL
1998 – 2005: Psychologin Schulpsychologischer Dienst BS
2006: Psychologin Neuropsychiatrie für Kinder und Jugendliche, La Sapienza, Rom
2007 – 2012: Psychologin Kinder- und Jugendpsychiatrie AG
Seit 2012: Schulpsychologischer Dienst BS
Seit 2017: Selbständige Praxistätigkeit, Praxis für Psychotherapie am Blumenrain, Basel
Mitgliedschaften
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Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP seit 2011
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Verband Psychologinnen und Psychologen beider Basel PPB seit 2014
Tarif
Grundversicherung
Die psychotherapeutischen Leistungen werden seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen. Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen, die vor dem Erstgespräch ausgestellt werden muss. Eine Verlängerung um weitere 15 Stunden kann nach Absprache mit dem Arzt, der Ärztin und neuer Verordnung erfolgen. Bei Bedarf sind längere Therapien möglich, was von einem Facharzt oder einer Fachärztin mit beurteilt werden muss und durch die Vertrauensärzte der Versicherung weiter begutachtet wird.
> Download PDF Verordnung
Selbstzahlung
Selbstzahlungen sind möglich.
Das Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 170.-
Erst-, Familien-, Elterngespräche dauern in der Regel 75 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 255.–
Zudem können zusätzliche Kosten für testdiagnostische Abklärungen, Testauswertung, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte (werden bei Bedarf erstellt) und andere Mehraufwendungen (z. B. Anfahrtszeiten bei externen Gesprächen) anfallen. Die Berechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt entsprechend einer regulären Sitzung.
Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie (bis 20. Geburtstag) bei der IV beantragt werden.
Unfallversicherung
Besteht ein psychisches Leiden als Folge eines Unfalls, kann bei der Unfallversicherung die Kostenübernahme beantragt werden.
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.– privat in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz privat verrechnet.